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300. Geburtstag Immanuel Kants, 75 Jahre Grundgesetz: Zwei Veranstaltungsreihen des Schülerlabors zur Kunstfreiheit

Wie andere Felder der Politik und Gesellschaft ist auch das der Kultur gegenwärtig von Skandalisierungstendenzen und affektiver Polarisierung geprägt, und meist ist es die „Kunstfreiheit“, an der sich die Auseinandersetzungen entzünden. Doch was versteht man eigentlich darunter – und was ist sie nicht? Wo leitet sich das Konzept her und in welchem Zusammenhang ist es entstanden? In welchem Verhältnis steht sie zu anderen fundamentalen Normen, etwa dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht?

Ziele und Konzeption: Genese und Bedeutung der Kunstfreiheit im interdisziplinären Austausch erkunden

Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes markiert, indem er lapidar die Freiheit der Kunst (und der Wissenschaft) gewährt, den Endpunkt eines reflexiven Prozesses, der vor 250 Jahren begann, ein Resultat politischen Ringens, das in weiten Teilen der Welt bis heute der Durchsetzung harrt.  Aus Anlass von Kants 300. Geburtstag und zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes möchte das Schülerlabor die Kunstfreiheit ins Bewusstsein derer rücken, die qua Verfassung Träger dieses Rechts sind: die Bürger der Bundesrepublik und damit auch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Sekundarstufe II an Schulen in unserer Region. Mit dem Anliegen, die politische ebenso wie die ästhetische Mündigkeit zu fördern, erkundet es den Begriff in zwei Veranstaltungsreihen, die komplementär zueinander angelegt sind:

Die andere Seite der Freiheit: Ein selbstbestimmter Umgang mit der Autonomie der Literatur (Reihe A)

Mit den Programmschriften Kants, Schillers u.a. verschafft sich an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert das Paradigma der ästhetischen Autonomie, der Herauslösung des Kunstschönen aus seinen lebenspraktischen Bezügen, Geltung. Das Theorem der Selbstzweckhaftigkeit auch poetischer Texte bildet sich parallel zur Anthropologie des Idealismus heraus und hat wiederum erhebliche Konsequenzen für die idealtypisch gedachte Instanz des Wahrnehmenden, des Textrezipienten: Postuliert wird eine Leserin „auf Augenhöhe“, die zur autonomen literarischen Hervorbringung wiederum autonom, frei, „interesselos“ in Bezug treten kann. Mit diesem Fokus auf die Rezeption wählt die Staffel eine Perspektive, die über der werk- bzw. produktions- (d.h. “Genie“-) orientierten Betrachtung der Autonomieästhetik häufig vernachlässigt wird. Dass das Konzept der Autonomie, das radikal mit dem an äußere (etwa didaktische) Zwecke gebundenen Kunstverständnis der Aufklärung brach, auch heute noch geeignet ist, Anstoß zu erregen, machen einhegende Maßnahmen wie Sensitivity Reading, Triggerwarnungen und die sog. Cancel Culture deutlich.

Kunst-Freiheit, die wir meinen? Eine diskursanalytische Fallstudie (Reihe B)

Bedeutung und Umfang von Art. 5 Abs. 3 GG haben in den vergangenen Jahrzehnten die Instanzgerichte, insbesondere aber das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von grundlegenden Entscheidungen v.a.  im Rahmen von Romanverbotsverfahren entfaltet. Den Kampf um die Deutungsmacht über Texte nehmen neben den Richterinnen aber zunehmend auch andere Akteure auf: Literaturwissenschaftlerinnen u.a. Experten, Kritiker und Kulturjournalisten, seit dem Aufkommen des Internets ferner Leserinnen, Betroffene, Blogger oder politische Aktivistinnen. Die Veranstaltungsreihe nimmt einen aktuellen „Fall“ zum Ausgangspunkt, der in den (sozialen) Medien hohe Wellen geschlagen hat, und stellt den Schülerinnen und Schülern begrifflich-analytische Instrumente aus den Literatur-, Rechts- und Sozialwissenschaften zur Verfügung, um die mannigfaltigen Positionen und Interessen in diesem Diskurs entflechten und beurteilen zu können. Externe Kooperationspartner dieser Staffel sind Rechtswissenschaftler aus der universitären Forschung und der anwaltlichen Praxis.

Zielgruppen, RLP-Bezüge und Teilnahmevoraussetzungen

Das Angebot adressiert insbesondere Leistungskurse der Fächer Deutsch, Philosophie und Politikwissenschaft/Politische Bildung, an deren Rahmenlehrpläne und Abiturschwerpunkte es anschließt, vgl. etwa

  • Deutsch: 1. Kurshalbjahr: „Sprache in politisch-gesellschaftlichen Verwendungszusammen-hängen“ (Reihe B) und 2. Kurshalbjahr: „Literatur um 1800 – Menschenbilder in der Literatur im Zeitalter der Klassik“ (Reihe A)
  • Philosophie: 1. Kurshalbjahr: „Fragen der menschlichen Freiheit und Verantwortung“ (Reihe B) und 3. Kurshalbjahr: „Verhältnis von Subjekt und Objekt im Erkenntnisprozess“ (Reihe A)
  • Politikwissenschaft (B): PW 2: „Grundrechte als Orientierung in unserer Gesellschaft“ – „zielgerichtete Anwendung des GG und von Kommentaren zum GG“; bzw. Politische Bildung (BB): „konkurrierende Interessen im politischen Prozess mit sozialwissenschaftlichen Paradigmen … erklären und problematisieren“ (Reihe B)

Voraussetzung für die Teilnahme an beiden Reihen ist die Bereitschaft, sich mit fremden, auch verstörenden Inhalten und Positionen auseinanderzusetzen – bis hin zu der Möglichkeit, sich in unverrückbar geglaubten Standpunkten erschüttern zu lassen. Für die aktive Beteiligung an den Workshops der Reihe B ist ein einsatzbereites Smartphone erforderlich.

Veranstaltungsort, -termine und Anmeldung

Die Workshops finden statt im Hauptgebäude der BBAW am Gendarmenmarkt (Jägerstraße 22/23, 10117 Berlin), Veranstaltungsbeginn ist jeweils 09.00 Uhr.

Folgende Termine stehen zur Wahl (die Buchstaben in Klammern geben die Zugehörigkeit zur jeweiligen Reihe an):

Freitag, 26.04.24 (B)                                                                     Montag, 17.06.24 (B)                                                   

Mittwoch, 08.05.24 (B)                                                                Donnerstag 20.06.24 (B)                                             

Montag, 13.05.24 (A)                                                                   Montag, 24.06.24 (A)

Mittwoch, 15.05.24 (A)                                                               Mittwoch, 26.06.24 (B)

Montag, 27.05.24 (A)                                                                   Montag, 01.07.24 (B)

Freitag, 31.05.24 (B)                                                                     Mittwoch, 03.07.24 (B)

Dienstag, 04.06.24 (A)                                                                 Donnerstag, 11.07.24 (B)

Mittwoch, 12.06.24 (A)                                                               Freitag, 12.07.24 (B)

Anmeldungen ab 18. März per Email unter schuelerlabor@bbaw.de.